
Artenschutz (CITES)
Der Begriff „CITES“ sollte jeden Pflanzenfreund, der sich mit der Einfuhr einer Pflanze aus dem Ausland befassen möchte, ein Begriff sein.Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen www.cites.org/eng/disc/text.shtml (hier finden Sie den Text der CITES Konvention) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (das Gesetz spricht von Exemplaren) freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention schützt über 5.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind. Seit 27. April 1982 ist auch in Österreich dieses Artenschutz-Übereinkommen in Kraft. Dieses Datum ist insoferne wichtig, daß alle Exemplare welche vor diesem Datum nachweislich im persönlichen Eigentum waren, als sogenannte Vorerwerbswaren gelten und sind vom Gesetz ausgenommen.
Als Binnenmarkt stellt die Europäische Union einen "grenzenlosen" Markt für den internationalen Handel in bedrohten Arten dar und setzt als wirtschaftliche Einheit die Konventionsreglements mit teils noch strengeren Gesetzen einheitlich in ihrem Gesamtraum um.
Betroffen sind etwa 35.000 Arten - ca. 30.000 davon sind Pflanzenarten.
Anhang I (EU Anhang A) umfaßt die vom Aussterben bedrohten Arten für die der internationale Handel generell verboten ist.
Im Anhang II (EU Anhang B) sind Arten enthalten, die potentiell vom Aussterben bedroht sind, und daher einem kontrollierten Handel unterliegen. Außerdem enthält der Anhang II auch Arten, welche zwar nicht direkt gefährdet sind, die aber den bedrohten Arten ähneln ("look-alike species").
Dies trifft besonders auf Kakteen und Sukkulenten zu.
In Anhang III (EU Anhang C) findet man Arten, die innerhalb eines Landes bedroht sind und für deren Erhaltung die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien erforderlich ist um die Ausrottung zu verhindern. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.
Auf der Homepage des Dokumentationszentrums für Artenschutz www.dcsp.org finden Sie weiterführende Informationen und hier bekommen die Mitglieder der GÖK auch eine kostenlose Beratung in Artenschutzfragen.
Der spezielle Artenschutz durch CITES beschäftigt sich mit jenen Exemplaren (CITES versteht unter Exemplaren immer Tiere und Pflanzen), welche direkt durch den Handel bzw. durch die direkte Entnahme aus der Natur bedroht sind - dies immer zum profitablen Nutzen des Menschen. Wenn 70% der Naturzerstörung auf die indirekte Zerstörung zurückzuführen sind (Gewässerverschmutzung, Luftverpestung, Bodenvergiftung usw.), so sind die restlichen 30% der Naturzerstörung eben auf die direkte Entnahme zurückzuführen (für Sukkulentenliebhaber trifft das besonders zu). Um der zunehmenden Artengefährdung durch zügellose Naturentnahme Einhalt zu gebieten, wurde CITES (Convention of International Trade in Endangered Species of wild fauna and flora) 1973 geschaffen. Heute (Juli 2013) haben diese Konvention 178 Staaten der Erde in ihr nationales Gesetz übernommen. CITES wird im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) umgesetzt und stellt weltweit das wichtigste Gesetz dar, welches zur Artenerhaltung schlußendlich mit Erfolg beiträgt. Ohne CITES wären viele Arten wohl schon ausgerottet worden. Natürlich ist CITES verbesserungswürdig und könnte noch wesentlich effizienter Wirkung zeigen. Entscheidend ist aber immer noch, wie die einzelnen Staaten diese Konvention mit all ihren Regeln und Empfehlungen auch tatsächlich umsetzen. Der Grundgedanke von CITES ist absolut in Ordnung, siehe dazu Ausführliches unter www.cites.org. Alle 2 1/2 Jahre werden die Regeln und die Auflistungen der unter CITES geschützten Arten den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. Alle auf den CITES Konferenzen (CoP) beschlossenen Neuerungen müssen von allen Mitgliedstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden.
Daß die Umsetzung von CITES von vielen Interessenlobbys sabotiert wird, liegt auf der Hand. Jede Person, welche nur einmal an einer Artenschutzkonferenz teilgenommen hat, kann davon ein Lied singen. Dies liegt auch daran, daß viele jener Naturnutzer noch immer nicht begriffen haben - "Ausrotten heißt unwiederbringlich verloren". Oder noch mehr ökonomisch gesagt, "eine Kuh kann man nur solange melken, solange sie noch lebt". Nachhaltige Nutzung ist zu bejahen, eine rücksichtslose, nur profitorientierte Naturplünderung ist stricktest abzulehnen, nicht nur aus ethischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Sowohl dem allgemeinen Artenschutz, als auch jenem durch CITES ist eines gemein: Unter Arten versteht man immer Tiere und Pflanzen. Artenschutz, gleich welcher Art, schließt immer den Naturschutz bzw. den Erhalt des entsprechenden Biotops mit ein. Artenplünderung ist auch mehrheitlich mit Tierquälerei verbunden. Meist geht eine Biotopzerstörung ebenfalls an her. Das ökologische Gleichgewicht wird meist empfindlich und nachhaltig zerstört. Die Verwüstung der Landschaft ist sehr oft die Folge. Ein Artenschutz ohne Naturschutz ist auf Dauer nicht möglich. Zoologische und botanische Gärten sind nur Hilfsinstrumente für den Artenschutz, niemals ein Ersatz für den dauerhaften Fortbestand einer Art. Der dauerhafte Artenschutz hat daher, da er den Naturschutz, den Tierschutz, den Biotopschutz, den Pflanzenschutz und den Umweltschutz bedinglich voraussetzt, den größten Stellenwert für die Menschheit überhaupt.
Schlußendlich ist Artenschutz auch Menschenschutz.
Wer den Artenschutz aufgibt,
gibt die Menschheit auf.
Schmuck Josef
(im Juli 2013)
Ps.: Auf CoP 16 in Bangkok konnte ich durch meine massive unterstützende Wortmeldung erreichen, daß 7 sukkulente Caudex Arten von Madagaskar in den Anhang II (Anhang B) aufgelistet wurden. Es zeigte sich einmal mehr, wenn man zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und mit entsprechendem Fachwissen das richtige sagt, dann kann man auch als Einzelperson die Welt beeinflussen. Ohne mein Einschreiten wären diese Exemplare „durchgefallen“. Schlußendlich wurden diese Arten einstimmig aufgenommen. Es war mein bisher größter Erfolg.